Wertermittlung

Der Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (IHK) besitzt die persönliche Eignung und besondere Sachkunde zur Ausübung seines Berufes. Zudem zeichnet er sich durch Objektivität sowie Vertrauenswürdigkeit aus. Durch ihn erstellte Gutachten sind unabhängig, weisungsfrei, gewissenhaft und unparteiisch.

 

Wir erstellen für Sie:

  • Verkehrswertgutachten für bebaute und unbebaute Grundstücke
  • Verkehrswertgutachten für Eigentumswohnungen
  • Verkehrswertgutachten für Gerichte
  • Verkehrswertgutachten für Finanzamt
  • Beleihungswertgutachten
  • Gutachterliche Stellungnahmen
    u.a.

Wir führen für Sie durch:

  • Wertermittlung in Sanierungsgebieten und in Entwicklungsbereichen
  • Wertermittlung an Erbbaurechtsgrundstücken
    u.a.